Aufgrund der Tatsache, dass Verkäufer und Kunde sich im E-Commerce nicht begegnen, kann es manchmal zu Problemen kommen, wenn es um die Klärung von Streitfällen nach einem Online-Geschäftsabschluss geht. Eine neue EU-Verordnung soll hier Abhilfe schaffen.
Das Ziel der EU-Verordnung ist es, bei der Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Online-Händlern rechtliche Unterstützung zu bieten. Dazu muss jeder Betreiber eines B2C Online Shops oder einer Website mit Kaufmöglichkeiten einen anklickbaren Link zur OS-Plattform, der Plattform für die Online-Streitbeilegung, enthalten. Wer dies nicht tut, riskiert eine Abmahnung.
Was müssen Sie also verändern?
Fügen Sie in Ihrem Impressum folgenden Hinweis mit funktionierender Verlinkung ein:
"Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter ec.europa.eu/odr."
Es ist wichtig, dass sowohl der Hinweis eingefügt, also auch die Anklickbarkeit des Links gewährleistet ist. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihr Online-Shop nicht abgemahnt wird.