In der Vergangenheit ist es vermehrt vorgekommen, dass Internetagenturen, die damit beauftragt wurden für Kunden Internet-Domains anzumelden, nicht den Kunden als Domaininhaber eingetragen, sondern die Domain auf bürgerliche Namen der Agenturinhaber reserviert haben. Dies ist ganz klar ein Verstoß gegen das geschützte Namensrecht, Paragraf 12 Bürgerliches Gesetzbuch. Demnach haben Gewerbetreibende sowie Selbstständige einen Rechtsanspruch auf Internetadressen, die den Firmennamen beinhalten. Es ist untersagt, dass Internetagenturen Kunden-Domains auf eigene Namen anmelden, da infolgedessen nicht der Kunde selbst, sondern die Agentur rechtmäßiger Inhaber der Domain ist. Hier ist höchste Vorsicht geboten, da der Kunde sonst Rechte, die ihm von Gesetzeswegen zustehen, an ausführende Agenturen abgibt. Viele Kunden vertrauen auf die Serviceleistungen von Agenturen und erhalten keine transparente Aufstellung über die Anmeldung von wichtigen Internet-Domains.
In folgendem PDF ist das Urteil des Oberlandesgerichts Celle zum Thema falsche Domain-Eintragung nachzulesen: https://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/olg-celle_domaininhaber.pdf
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