Im Zuge des DSGVO-Rollouts kam es im Europäischen Gerichtshof nun vor Kurzem zu einer weiteren Entscheidung, die das Online-Marketing nachhaltig beeinflussen wird. Diese Entscheidung betrifft alle Betreiber einer Facebook-Seite.
Als Besitzer einer Facebook-Seite ist man nun für die Datenverarbeitung durch Facebook mitverantwortlich. Diese Verantwortlichkeit wird nicht durch die Tatsache eingeschränkt, dass der Seitenbetreiber die Datenverarbeitung weder beeinflussen, noch kontrollieren kann.
Des Weiteren kann die Nutzung einer Facebook-Seite durch deutsche Datenschutzbehörden untersagt werden. Von vielen Seiten kommt vorerst die Empfehlung die eigene Facebook-Seite übergangsweise auf „nicht sichtbar“ zu schalten oder gar komplett abzuschalten, bis Facebook auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs reagiert und Maßnahmen diesbezüglich ergreift. Anderen Meinungen zufolge besteht aktuell noch kein Risiko beim Betreiben einer Facebook-Seite. Falls Sie dennoch vorübergehend Ihre Seite aus dem Netz nehmen möchten, finden Sie die Funktion unter Einstellungen und „Sichtbarkeit der Seite“.
Der wunde Punkt ist hierbei die massive Speicherung von Daten auf der Social-Media-Plattform.
Weiterer Infos unter: www.allfacebook.de